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Waldbauliche Schutzelemente

Die forstlichen Behandlungen von Wäldern im Sinne des Waldbrandschutzes haben die Reduzierung oder Vermeidung des leicht brennbaren Materials (à der Brandlast) als Aufgabe und werden als waldbauliche Schutzelemente bezeichnet. 
Das Hemmen oder Aufhalten von entstandenen Bränden und die Verhinderung von Feuern im Wald sind Ziele von Schutzelementen. Gestaltungen dieser besonderen Funktionswaldflächen ist von Faktoren wie dem Ausgangsbestand (Alter, Baumart), dem Standort und dem Schutzgut abhängig. Die Ausrichtung, Kombination und Reihenfolge der Schutzelemente richtet sich nach dem Schutzgut – Wald, menschlicher Infrastruktur oder anderer sensibler Flächen (Naturschutz, Kampfmittelbelastung).
Elemente des vorbeugenden Waldbrandschutzes sind Wundstreifen und Schutzstreifen, die in Kombination auch zu einem Waldbrandriegel aufgebaut werden können.  Wo der Waldumbau durch standörtliche Faktoren derzeit nicht oder nur sehr langfristig möglich ist,
verhindern diese Schutzelemente die Ausbreitung von Bränden in Wäldern mit hoher Brandgefährdung.

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Wundstreifen

Sind dauerhaft, bis auf den Mineralboden freigehaltene Streifen. In Abhängigkeit des Vegetationswachstums und den rechtlichen Rahmenbedingungen benötigen sie eine ein- bis mehrmalige Bearbeitung im Jahr. Idealerweise spätestens im März, besser aber vor Beginn der Waldbrandsaison und im Juni (Wachstumsschub der Vegetation).
Die doppelte Höhe der umliegenden Bodenvegetation entspricht der potentiellen Flammenhöhe, somit muss der Streifen mindestens doppelt so breit sein, wie die direkt umliegende Vegetation hoch ist. Die Breite beträgt i.d.R. 1 - 4 m, damit sind weitestgehend
alle relevanten Bodenvegetationsformen abgedeckt.

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Schutzstreifen

Sind Flächen, auf denen eine geringe Brandlast zu erwarten ist oder durch Maßnahmen die Brandlast reduziert wird.
Ein Schutzstreifen soll nur ein Bodenfeuer zulassen bzw. ein Vollfeuer in ein Bodenfeuer überführen können. Die Tiefe eines Schutzstreifens soll mindestens 25 m betragen und sollte mit einem Wundstreifen ergänzt werden.

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Freiflächen als Schutzstreifen:
Durch Mähen, Mulchen oder Entfernen von Sträuchern und Bäumen werden Freiflächen geschaffen oder erhalten.
Dies können als Wiesen oder Wildäsungsflächen genutzt werden.

Bestockte Flächen als Schutzstreifen:
Durch die Entnahme von abgestorbenen Bäumen der Zwischenschicht, abgestorbenen Kronen und Astmaterial wird die Fläche beräumt. Das Waldbrandrisiko der Waldfläche wird durch diese Reduzierung der potentiellen Brandlast gesenkt.
Der Effekt wird effektiver wenn die Äste (meist trocken) des verbliebenen Baumbestands auf den unteren 4 - 6 m entfernt werden.

Beispiele für bestockte Schutzstreifen:
1. Laubholzstreifen: 

Als Unterbau werden Laubhölzer eingebracht, die durch Beschattung Bodenflora (Gras) unterdrücken und die Bodenfeuchtigkeit erhöhen. Der Laubholzstreifen wirkt feuerhemmend und verlangsamt so die Feuerausbreitung. Als Baumarten für den Unterbau eignen sich aus Sicht des Waldbrandschutzes besonders Rotbuche, Roteiche und Traubeneiche.

2. Schutzstreifen mit Gemeiner Kiefer durch intensive Pflege:
​Durch eine Durchforstung des Bestandes werden die verbleibenden Kiefern vereinzelt (Kronen berühren sich nicht). Der Bestand wird sobald wie möglich geastet (Astungshöhe abhängig vom Alter der Waldfläche). Das durch die Maßnahme anfallende Material wird von der Fläche geräumt. Der geschaffene Zustand muss wiederkehrend kontrolliert und durch Pflegemaßnahmen erhalten werden.

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Waldbrandriegel

In größeren, kompakten Nadelholzbeständen sollten die o.g. Elemente in einem System zusammengeführt werden.
Ein Waldbrandriegel soll ein mögliches Vollfeuer stoppen und die Bekämpfung durch die Feuerwehr erleichtern.  Elementar für die Anlage eines Waldbrandriegels ist ein Waldbrandschutzweg (4 m breit), möglichst in Nord-Süd-Ausrichtung verlaufend.
Daran sollte ein 2 m breiter befahrbarer Randstreifen und ein min. 3 m breiter Wundstreifen anschließen. An den Wundstreifen angrenzende Flächen müssen nun als Schutzstreifen ausgebaut oder erhalten werden. Die Breite des einseitigen Waldbrandriegels sollte mindestens
40 m betragen. Die beidseitige Ausrichtung des Riegels wird empfohlen.

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